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Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter
Anbieter von Pauschalreisen müssen seit 1994 (gemäß § 651k BGB) ihren Kunden gegenüber die Absicherung des gezahlten Reisepreises, für den Fall ihrer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz, nachweisen. Als Nachweis einer Insolvenzabsicherung dient die Ausgabe von Sicherungsscheinen an die Reisenden. Quelle: R+V Versicherung
Wichtiger Hinweis - Sicher Reisen? - Sicher!
Der Partnerreiseveranstalter von Iraya Travel & Film, alautentico in Santa Ana, Costa Rica, ist nicht verpflichtet deutsche Sicherungsscheine auszugeben, da er seinen Firmensitz nicht in der EU hat. Da mir aber ihre Sicherheit am Herzen liegt, biete ich ihnen diesen Service als Reisevermittler an.
Kautionsversicherung für Reisevermittler
Versicherungsschein Nr.: | 780/90/4493/57221 |
Bei der R+V Versicherung, Wiesbaden | www.ruv.de |
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